
Mit Freigabe wird in der Insolvenz die Möglichkeit des Insolvenzverwalters bezeichnet, bestimmte, z.B. unverwertbare, Gegenstände aus Masse freizugeben. Es ist zwischen der echten und der unechten Freigabe zu unterscheiden. Mit der echten Freigabe erlangt der Schuldner wieder die Verfügungsbefugnis über den Gegenstand. Bei der unechten Freigabe...
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